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10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Aktuelles Behinderung

Das erste Jahrzehnt der UN-Behindertenrechtskonvention hat gezeigt, dass durch sie nicht nur die internationale Behindertenpolitik, sondern auch das Völkerrecht insgesamt fortentwickelt wurde. Das zeigt sich in der weltweiten Stärkung des nationalen Menschenrechtsmonitorrings, in der Stärkung des menschenrechtsbasierten Ansatzes in der Entwicklungspolitik und in humanitären Angelegenheiten. Die Abwendung vom medizinischen Modell von Behinderung und damit die Hinwendung zum Menschenrechtsmodell von Behinderung sind nur einige Stichpunkte.

Bemerkenswert ist die absehbare universale Ratifikation der Konvention. Im März 2019 hatten nur 16 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die UN-Behindertenrechtskonvention noch nicht ratifiziert.

Als Fazit lässt sich daher konstatieren: Das Thema Behinderung ist als Menschenrechtsthema national und international sichtbar geworden.

Nachdem auch in den 3 Ländern Mitteldeutschlands und teilweise in den kommunalen Gebietskörperschaften ein mehrjähriger Aktionsplan zur eigenen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu beigetragen hat, konkrete Veränderungen in Recht und Politik zu bewirken, legte in diesen Tagen der Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Bitterfeld – dem der SoVD angehört -  einen 2. Aktionsplan für den Zeitraum 2019 – 2022 vor. Nach ausführlicher, auch öffentlicher Diskussion und Beratung im zuständigen Ausschuss des Kreistages kommt es jetzt darauf an, alle Kräfte zu bündeln und Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.

Wenn wir zurückblicken und vergleichen, welchen Stellenwert die UN-Konvention heute hat, dann bleibt festzustellen, dass sie angekommen, aber nur in Teilen umgesetzt ist. Das kann man schon am Begriff „Inklusion“ darstellen. Vor zehn Jahren war der Begriff in Deutschland noch ungebräuchlich, heute wird er ganz selbstverständlich verwendet, um eine Gesellschaft zu beschreiben, in der alle Menschen gleichberechtigte Bürger sind.

Für uns ergibt sich die erneute Forderung an den Landkreis und die Kommunen Bitterfeld-Wolfen, Köthen, Zörbig, Muldestausee, Jessnitz-Raguhn, Zerbst, Sandersdorf-Brehna noch im 1. Halbjahr 2019 je einen Behindertenbeauftragten zu benennen und zusammen mit dem Örtlichen Teilhabemanagement tätig werden zu lassen. 

Joachim Heinrich 
Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses 
Landesverband Mitteldeutschland