Direkt zu den Inhalten springen

Bei Energiepreispauschale alle einbeziehen!

SoVD fordert Nachbessern beim Entlastungspaket: 300-Euro-Zuschuss auch für Rentner*innen und andere nötig

Die 300 Euro bekommen Rentner*innen derzeit nur, wenn sie versteuert und „ernsthaft“ gearbeitet haben – per Steuererklärung. Foto: JustLife / Adobe Stock

Inflation, Ukraine, Corona: Höhere Preise für Lebensmittel und Energie belasten vor allem Ärmere. Der SoVD kritisiert, dass bisherige Maßnahmen das nicht gut abfedern (auch schon Titelthema im Mai). Das zweite Entlastungspaket 2022 bringt einen Kinderbonus sowie Zahlungen bei Sozialleistungen und Arbeitslosengeld I, doch zu geringe. Tankrabatte und 9-Euro-Tickets sind für alle, doch ausgerechnet die Energiepreispauschale von 300 Euro brutto ist nur für Erwerbstätige, die Einkommensteuer zahlen. Das schließt Gruppen aus, die oft wenig haben. Für einige gibt es Wege – das ist keine Lösung für alle.

Betroffen sind Rentner*innen, auch bei nur kleiner Rente, aber zum Beispiel ebenso Studierende, Schüler*innen oder Beziehende von Elterngeld. Alle nicht steuerpflichtig Erwerbstätigen sind nicht eingeplant, obwohl die Kosten für Strom, Gas und Öl für viele hart sind. „In der aktuellen Hochpreisphase wird jeder zusätzliche Euro dringend gebraucht“, appellierte SoVD-Präsident Adolf Bauer an die Bundesregierung.

Grund für den Ausschluss ist, dass die Pauschale Mehraufwand durch Arbeit abfangen soll. Rentner*innen entlaste zudem schon die Rentenerhöhung. Das sieht der SoVD anders (siehe Blickpunkt Seite 1).

Manche erhalten doch Geld: wenn sie einen steuerpflichtigen Nebenjob haben. Denn neben Studierenden arbeiten auch „fitte“ Rentner*innen durchaus – viele, weil sie müssen. Für den SoVD ist das ein Missstand, Renten müssen zum Leben reichen! Wenigstens ermöglicht es auf Umwegen, unter bestimmten Bedingungen, die Pauschale. Doch die sollte es für alle geben.

Wer erhält die 300 Euro und auf welchem Weg?

Sozialversicherungs- und einkommensteuerpflichtig Beschäftigte der Steuerklassen 1 bis 5 bekommen den einmaligen Zuschuss automatisch vom Arbeitgeber mit dem Gehalt ausgezahlt, voraussichtlich im September. Die 300 Euro brutto unterliegen aber der individuellen Einkommensteuer.

Bei Selbstständigen sinkt die nächste Steuervorauszahlung.

Genau über den Steuer-Weg können auch Rentner*innen, Studierende und Co., die 2022 abhängig steuerpflichtig beschäftigt waren, ihre Zusatzkosten geltend machen: Sie geben die Einkünfte später in der Steuererklärung an und erhalten die 300 Euro als Rückzahlung.

Das kann eine Selbstständigkeit nebenher sein oder ein „Midijob“. Nutzen kann hier sogar der aus SoVD-Sicht sonst problematische „Minijob“ (geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung), der bald bis 520 Euro gilt. Minijobs sind in der Regel Steuerklasse 6, der Arbeitgeber versteuert sie meist pauschal. Den Zuschuss bekommt, wer arbeitet und dafür Steuern zahlt.

Kein „Trick 17“: Minijob muss ernste Absicht haben

In vielen Medien wurde das als „Trick“ dargestellt. Ein Tag, ja gar eine Stunde Minijob im Jahr 2022 reiche, um den Anspruch zu sichern. Doch das ist fraglich:

Es muss ersichtlich sein, dass die Arbeit nicht nur dazu diente, die Energiepauschale zu bekommen, sondern auf Einnahmen zielte. „Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses ist in jedem Fall die ‚Ernsthaftigkeit‘ der Vereinbarung und auch deren ‚tatsächlicher Durchführung‘“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums der SoVD-Zeitung. Bei Angehörigen heiße das etwa auch, die Verträge müssten „inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen“.

Ob die Merkmale einer Beschäftigung erfüllt sind, „kann bei der Dauer von nur einem Tag oder gar nur einer Stunde infrage gestellt werden“, ergänzt die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See. Dort muss die Tätigkeit angemeldet sein (www.minijob-zentrale.de). Sie muss wirklich stattfinden, der Arbeitgeber muss Lohn zahlen und pauschal versteuern.

Egal ist das „Was“: ob Vertretung im alten Betrieb, Dienste für Nachbar*innen oder Jobs für Angehörige, etwa Babysitten. Ehepartner*innen kann man aber nicht anstellen. Und außen vor sind Pflege in der Familie und Gefälligkeitsdienste.

Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wie Witwen- und Witwerrente sind Minijob wie Pauschale anrechnungsfrei.

SoVD fordert: Rentner*innen einbinden – und stärken!

Eine Lösung ist das nicht. Der SoVD fordert ein drittes Entlastungspaket gezielt für Rentner*innen, das die Einbeziehung nachholt: „Hier muss dringend nachgebessert werden“, so Bauer. Die Kritik kam an, Regierungskreise deuteten Pläne an.

Zudem dürften Renten gar nicht erst arm machen. Ein Zuverdienst sollte unnötig sein! Daher ist der SoVD im Erwerbsleben gegen ausgeweitete Minijobs und für Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Arbeit soll vor Altersarmut schützen – auch bei steigenden Preisen.