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Hinzuverdienst zur Rente

Dem SoVD liegt der Entwurf eines Gesetzes aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor. Demnach sollen die im Zuge der Pandemie befristet angehobenen Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten bestehen bleiben und bei Erwerbsminderungsrenten deutlich steigen.

Die Bundesregierung will den zusätzlichen Bezug eines Erwerbseinkommens bei einer vorgezogenen Altersrente attraktiver machen. Gleichzeitig will die Koalition damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Für das laufende Jahr bliebe demnach ein Betrag von 46.060 Euro anrechnungsfrei. Dieser Grenzwert soll verstetigt und ab dem 1. Januar 2023 dynamisiert ausgestaltet werden. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt diese Hinzuverdienstgrenze komplett.

Verbesserungen auch bei Erwerbsminderungsrente

In ähnlicher Weise erfolgt eine Anpassung auch bei den Renten wegen Erwerbsminderung. Hier gilt für 2022 eine Hinzuverdienstgrenze von 17.272,50 Euro beim Bezug einer vollen beziehungsweise 34.545 Euro beim Erhalt einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Viele Erwerbsminderungsrenten sind so niedrig, dass die Betroffenen häufig nicht wissen, wie sie über die Runden kommen sollen. 

SoVD befürwortet geplante Änderungen

Die Anpassung der Hinzuverdienstregelungen wird vom SoVD grundsätzlich begrüßt. Sie kann aus Sicht des Verbandes die Lebensumstände vieler Betroffener verbessern – immer vorausgesetzt, diese sind gesundheitlich überhaupt in der Lage, noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Positiv ist aus SoVD-Sicht auch, dass künftig nur noch versicherungspflichtige Sozialleistungen als Einkommen berücksichtigt werden sollen.

Die Stellungnahme finden Sie im Internet unter: www.sovd.de/sozialpolitik/stellungnahmen.