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Reform der Grundsicherung beschlossen – SoVD warnt vor Folgen

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Es kommen härtere Sanktionen und strengere Regeln bei Vermögen und Wohnkosten. Der SoVD mahnt, die Auswirkungen auf Kinder zu bedenken.

Rückansicht eines jungen Kindes, das vor Briefkästen eines Wohnhauses steht.
Fast 2 Millionen Kinder leben in Haushalten im Grundsicherungsbezug. Härtere Sanktionen treffen sie ganz besonders. Foto: Harald07 / Adobe Stock

Die Tage des Bürgergelds sind bald gezählt. Der Bundestag beschloss heute das Gesetz zur Reform der Grundsicherung, mit dem auch der Name „Bürgergeld“ verschwinden soll. Künftig heißt die Leistung „Grundsicherungeld“. Viele Änderungen sollen bereits im Juli 2026 in Kraft treten.

Für Grundsicherungsbeziehende ergeben sich dadurch zahlreiche Veränderungen. Nicht wahrgenommene Einladungen ins Jobcenter können künftig schneller und härter sanktioniert werden. Bei drei versäumten Terminen ist eine komplette Streichung des Regelsatzes möglich. Erfolgt weiterhin keine Kooperation mit der Behörde, kann das Jobcenter sogar die Übernahme der Kosten der Unterkunft komplett einstellen. Auch wer Jobangebote ablehnt, muss künftig mit Sanktionen rechnen. Generell soll der Vermittlungsvorrang gestärkt werden – Grundsicherungsbeziehende müssen dann auch unpassende Jobangebote annehmen, während Qualifizierungsmaßnahmen reduziert werden.

Keine Karenzzeit mehr bei den Wohnkosten

Weitere Verschärfungen betreffen das Schonvermögen und die Angemessenheit der Wohnung. Die im Bürgergeld verankerte einjährige Karenzzeit, während der das Jobcenter die Wohnkosten ohne Prüfung der Angemessenheit übernimmt, entfällt. Menschen mit hohen Wohnkosten sind daher gezwungen, sofort zu Beginn des Leistungsbezugs umzuziehen oder einen Teil ihres Regelsatzes zur Deckung der Miete zu verwenden.

Im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf gibt es jedoch eine Änderung: Für Familien mit Kindern können die Wohnkosten in den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs weiterhin vom Amt übernommen werden. Die Jobcenter sind dazu allerdings nicht verpflichtet.

Beim Schonvermögen ist künftig eine Altersstaffelung vorgesehen. Unter 20-Jährige dürfen maximal 5.000 Euro besitzen; in mehreren Stufen steigt dieser Wert auf maximal 15.000 Euro für über 51-Jährige.

Der SoVD kritisiert, dass für Beziehende von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungsrenten andere Kriterien gelten: Sie dürfen maximal 10.000 Euro behalten.

SoVD: Kinder leiden am meisten unter Sanktionen

Insgesamt befürchtet der Verband, dass die Reform viele Menschen schlechterstellt, obwohl Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, das soziale Schutzniveau zu wahren. Aus Sicht des SoVD werden vor allem Kinder die Leidtragenden der verschärften Regeln sein. Über 1,8 Millionen Kinder beziehen Leistungen der Grundsicherung; sie würden Kürzungen bei den Grundsicherungsleistungen ihrer Eltern sofort im Alltag spüren.

Der SoVD kritisiert zudem die Diskussion rund um die möglichen Kürzungen beim Bürgergeld und die damit einhergehende gesellschaftliche Verrohung. Gegenüber der „Rheinischen Post” betont die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Wir müssen in der gesellschaftlichen Debatte endlich davon wegkommen, bestimmte Gruppen zu verunglimpfen und Millionen Menschen in Sippenhaft für eine geringe Zahl an schwarzen Schafen zu nehmen.“ Die eigentlichen Probleme liegen ihrer Ansicht nach in zu niedrigen Löhnen, explodierenden Mieten und wachsender sozialer Ungleichheit.

Michaela Engelmeier unterstreicht: „Die Menschen sind unzufrieden, weil sie spüren, dass sie am Wohlstand nicht mehr teilhaben können. Soziale Ungleichheit löst sich jedoch nicht auf, indem wir denen, die ohnehin schon wenig haben, noch mehr nehmen.“