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Stellungnahme zum Referentenentwurf 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz (2025)

Rente

SoVD-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen für ein Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Der Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze entspricht im Wesentlichen dem Regierungsentwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz aus der vergangenen Legislaturperiode. Dazu hatte der SoVD bereits Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme vom 25. Juli 2024  wird verwiesen.

Eine der zentralen Forderungen des SoVD ist, dass alle Menschen im Alter ein angemessenes Alterseinkommen haben. Für den SoVD steht zur Erreichung dieses Ziels ganz klar die gesetzliche Rentenversicherung im Mittelpunkt. Sie muss den Lebensstandard sichern und daher konsequent gestärkt und nicht geschwächt werden. Die betriebliche Altersversorgung kann genauso wie die private nur eine Ergänzung sein. Der Gesetzgeber hat Anfang der 2000er Jahre mit der Absenkung des Rentenniveaus und dem Ausbau der kapitalgedeckten zusätzlichen Altersversorgung einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Die Lebensstandardsicherung sollte nicht mehr allein über die gesetzliche Rente abgedeckt werden, sondern über alle drei Säulen hinweg (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung (bAV) und private Altersvorsorge (pAV)). Das hat bisher nicht funktioniert – lediglich der Abbau der Leistungen der gesetzlichen Rente ist Monat für Monat für die Rentnerinnen und Rentner spürbar. Umso wichtiger ist es, dass die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent zeitnah verabschiedet wird. 

Dass das Mehr-Säulen-Modell nicht funktioniert, bestätigen neueste Untersuchungen: 

„Die empirischen Daten zeigen erhebliche Defizite sowohl bei der Einbeziehung aller von der Leistungsniveauabsenkung betroffenen Versicherten in die Zusatzvorsorge als auch bei der Höhe der Vorsorgebeiträge. Gleichzeitig erscheint die Risikoabsicherung hinsichtlich des Erwerbsminderungs-und Langlebigkeitsrisikos unzureichend. Aktuelle politische Diskussionen und geplante Gesetzesvorhaben lassen darüber hinaus sogar erwarten, dass diese Absicherung perspektivisch weiter zurückgeht. Die bisher erreichten Ergebnisse stellen die Funktionsfähigkeit des Drei-Säulen-Modells generell infrage.

Dr. Christin Czaplicki, Dr. Thorsten Heien, Christian Rieckhoff und Mathias Weber: Alterssicherung auf drei Säulen: Modell mit Zukunft?, in: Deutsche Rentenversicherung 2/2025, S. 131/132 

Damit bleibt festzuhalten, dass die aktuelle Altersabsicherung aus gesetzlicher Rente, bAV und pAV unzureichend ist. Und es bleibt mit Blick auf den Koalitionsvertrag und bereits begonnenen Gesetzgebungsverfahren der Eindruck zurück, dass an verschiedenen Stellschrauben gedreht wird, aber der Mut für eine echte Reform ausbleibt. Als SoVD fordern wir, dass die gesetzliche Rentenversicherung wieder die Lebensstandardsicherung übernimmt und betriebliche und private Altersvorsorge nur eine Ergänzung sind. Das gesetzliche Rentenniveau muss wieder auf lebensstandardsichernde 53 Prozent angehoben werden. 

Vor dem Hintergrund, dass diese eigentlich notwendige Reform ausbleibt, ist der Ansatz des Referentenentwurfs nachvollziehbar. So liegt der Fokus vor allem darauf, den Zugang zu bAV in kleineren Betrieben und für Beschäftigte mit geringem Einkommen zu verbessern, da diese bisher seltener Betriebsrenten-Anwartschaften haben. Das war auch bereits das Ziel des ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das seine Wirkung bisher noch nicht richtig entfalten konnte. Denn es ist an vielen Stellen, gerade für kleine Unternehmen, noch zu kompliziert und unübersichtlich. Gleichzeitig haben wir aktuell eine angespannte wirtschaftliche Lage und in bestimmten Branchen einen Fach-und Arbeitskräftemangel. Dabei kann betriebliche Altersversorgung ein nicht zu unterschätzendes Plus in der Mitarbeiter*innen-Bindung und -Gewinnung sein. Zusätzlich ist ein Vorteil der bAV, dass sich die Arbeitgeber*innenseite in der Regel auch finanziell beteiligt. Das macht betriebliche Altersversorgung gerade auch im Vergleich zur privaten Altersvorsorge deutlich attraktiver. 

Berlin, 4. August 2025

Der Vorstand

Abteilung Sozialpolitik