Direkt zu den Inhalten springen

Rentenangleichung zum 1. Juli 2022

Pressemeldung

Das zum 01.07.22 die Renten im Beitrittsgebiet (genannt: Ostdeutschland) um 6,1 Prozent steigen, ist durchaus zu begrüßen, obgleich die Renten in Westdeutschland ja nicht etwa leer ausgehen. Vergessen wird hierbei jedoch leider, dass mit diesen Steigerungen nicht einmal die derzeitige Inflationsrate ausgeglichen wird.

Mit dem Gießkannenprinzip will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger entlasten. Das führt zu Begünstigungen selbst für Reiche. Wer nicht Einkommensteuerpflichtig ist, wird dagegen komplett außen vorgelassen.

Man könnte vieles kritisieren am Entlastungspaket der Bundesregierung gegen die Preissteigerungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Zahlreiche Maßnahmen wurden nach dem Gießkannenprinzip von der Ampel-Regierung beschlossen. Statt besonders Bedürftigen zu helfen, gehen Tankrabatt und 9-Euro-Ticket auch an Wohlhabende.

Aber selbst diese unnötige Allgemeinbegünstigung könnte man noch tolerieren, wenn nicht auf der anderen Seite besonders bedürftige Gesellschaftsgruppen teilweise außen vor blieben – doch genau das ist der Fall und kann von uns im SoVD nicht mitgetragen werden.

Rentner profitieren beispielsweise nicht von den 300 Euro Energiepauschale, die nur einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige bekommen. Für Armutsrentner ist diese Nichtberücksichtigung dramatisch. Wer alters- oder pflegebedingt ohnehin schon viel Zeit zu Hause verbringt, muss entsprechend viel heizen. Und natürlich machen sich hier die Preissteigerungen bemerkbar.

Fast ein Viertel der Rentner in Deutschland leidet schon jetzt unter Altersarmut. Ausgerechnet sie bei einer der wichtigsten Entlastungsmaßnahmen zu ignorieren, zeugt von politischer Sorglosigkeit, die vor allem den beiden Mitte-Links-Parteien in der Bundesregierung (Grüne und die SPD) peinlich sein müsste, weil sie sich hier gegenüber der FDP bisher nicht durchsetzen konnte.

Dass zum 1. Juli die Renten im Westen um 5,35 und im Osten um 6,12 Prozent steigen, ist nur ein schwacher Trost. Im Mai lag die Inflation bei 7,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Effektiv wird die Kaufkraft der staatlichen Altersbezüge also sinken.

Das gilt im Übrigen auch für viele Studenten. Das Ausbildungsfördergeld BAföG wird in diesem Jahr um fünf Prozent steigen. Auch hier frisst die Inflation also die Erhöhung auf, und auch Studenten bekommen in vielen Fällen keine Energiepauschale. Laut einer aktuellen Studie des Paritätischen Gesamtverbands sind knapp 45 Prozent der Bafög-Empfänger armutsgefährdet – auch hier wären also größere finanzielle Unterstützung geboten.

Die Bundesregierung sollte schnell einen Weg finden, auch Rentnern und Studenten die Energiepauschale auszuzahlen. Die Betroffenen haben jede Hilfe verdient.

Joachim Heinrich
Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses